Häufig gestellte Fragen – FAQ

Weiterführende Informationen zu erneuerbaren Energien und zur Förderlandschaft von Stadt, Kanton und Bund.

Haben Sie weitere Fragen? Die Umweltberatung Luzern berät Sie gerne persönlich und kostenlos zu den verschiedenen Energieträgern, den Fördermöglichkeiten und weiteren Themen: telefonisch (041 412 32 32​), per E-Mail ( ) oder vor Ort auf der Geschäftsstelle innerhalb der Stadtbibliothek Luzern im Bourbaki (Löwenplatz 11, 6004 Luzern).

Heizungsersatz

Das hängt vom Standort Ihrer Liegenschaft ab. Geben Sie die Adresse im Adressfeld auf der Startseite von klimafreundlichheizen.ch ein und sehen Sie dort, welches erneuerbare Heizsystem gemäss Resultaten der Energieplanung empfohlen ist. Je nach Standort gibt es neben der empfohlenen Lösung auch Alternativen. Zu allen Heizsystem finden Sie zudem die Vor- und Nachteile.
Sie können sich bei der Frage nach dem für Sie passenden erneuerbaren Heizsystem auch kostenlos von der Umweltberatung der Stadt Luzern beraten lassen.

Das kommt auf den Standort Ihrer Liegenschaft an. Wird gemäss Aussagen von klimafreundlichheizen.ch an Ihrem Standort in absehbarer Zeit ein Wärmenetz vorliegen, lohnt es sich eventuell zu warten. An anderen Standorten kann es sinnvoll sein, die Gas- bzw. Ölheizung vorzeitig zu ersetzen. Der vorzeitige Ersatz einer Gas-/Ölheizung wird mit dem Förderprogramm «Desinvestitionsbeitrag» von der Stadt Luzern gefördert: Sie erhalten 50 Prozent des Restwerts bis zu einem Heizungsalter von zehn Jahren.  

Ihre bestehende Ölheizung dürfen Sie solange betreiben, wie sie funktioniert. Die Stadt empfiehlt aber den Umstieg auf ein erneuerbares System.
Für Gasheizungen gilt folgendes: Im September 2022 hat die Luzerner Bevölkerung Ja zur neuen Klima- und Energiestrategie der Stadt Luzern gesagt. Diese hat zum Ziel, die energiebedingten Treibhausgasemissionen bis 2040 auf null zu senken. Spätestens 2040 wird kein fossiles Gas mehr für Raumwärme und Warmwasser zur Verfügung stehen. Das Gasnetz wird stark reduziert und mit erneuerbarem Gas betrieben. Wann welche Abschnitte der Gasversorgung aufgehoben werden, ist noch nicht definiert. Wird die Gasversorgung für Ihre Liegenschaft aufgehoben, werden Sie mindestens 10 Jahre im Voraus informiert.

Das kommt auf den Standort Ihrer Liegenschaft an: Das revidierte Bau- und Zonenreglement (BZR) sieht in Art. 79 ein Teilverbot fossiler Wärmeerzeugung vor. Für weitere Informationen lesen Sie die Planungshilfe Verbot fossiler Wärmeerzeugung (Art. 79 BZR).

Konsultieren Sie klimafreundlichheizen.ch und geben Sie Ihren Standort an. Unter dem Abschnitt «Weitere Möglichkeiten» finden Sie empfohlene Alternativen zum geplanten Wärmeverbund, die Sie individuell realisieren können. Übergangslösungen für den Anschluss an die kommenden Wärmeverbünde sind bei ewl in Entwicklung und stehen voraussichtlich ab Sommer 2024 zur Verfügung.
 
Beachten Sie, dass die Installation einer neuen fossilen Heizung in gewissen Gebieten verboten ist. Konsultieren Sie für genauere Infos die entsprechende Online Planungshilfe.

Die Bauzeit einer Umrüstung hängt stark von Ihrem Objekt und der gewählten Heizmethode ab. Ein Umstieg auf ein erneuerbares Heizungssystem dauert aber meistens länger, als wenn man das bestehende System erneuert. Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit der Umweltberatung Luzern Kontakt auf, um sich beraten zu lassen, oder engagieren Sie eine entsprechende Planungsfachperson.
 

Auf der Webseite von «erneuerbar heizen» berichten Liegenschaftsbesitzende und Stockwerkeigentümer-/innen über ihre Erfahrungen vom Heizungsersatz. Lesen und hören Sie hier rein. ​

Die Stadt Luzern empfiehlt Holzheizungen nur dann, wenn andere erneuerbare Heizungssysteme nicht umsetzbar sind. Denn Holz ist eine begrenzt verfügbare Ressource, die bevorzugt zur Erreichung von hohen Temperaturniveaus und zur Abdeckung von Spitzenlasten zum Einsatz kommen sollte. Ausserdem emittieren Holzheizungen verhältnismässig grosse Mengen an Luftschadstoffen wie Feinstaub oder Kohlenmonoxid.

Energieplanung

Ob und wo in den See-Energie-Verbundgebieten auch eine Kältelieferung angeboten werden kann, ist aktuell in Abklärung. Je nach Bedarfsdichte, Baustandard und Konkurrenzfähigkeit des Angebots wird die Infrastruktur entsprechend geplant und realisiert. Sollte eine Lieferung von Kälte an Ihrer Adresse künftig möglich sein, werden Sie voraussichtlich ab 2024 auf klimafreundlichheizen.ch darüber informiert.

Nein, aktuell nicht. Die Betreiberin des Wärmenetzes wird informieren, sobald klar ist, welche Immobilien an den Wärmeverbund angeschlossen werden können.
Auf der Website klimafreundlichheizen.ch ist der Stand der jeweiligen Projekte ersichtlich. 

Die Realisierung einer Erdsondenwärme-Wärmepumpe liegt in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. Am besten rufen Sie die Umweltberatung Luzern an und lassen sich beraten (+41 41 412 32 32). 
 
Für Erdwärmesonden ist eine Bewilligung der Dienststelle Umwelt und Energie des Kantons Luzern nötig. Prüfen Sie allfällige standortspezifische Auflagen zur Erstellung einer Erdsonde auf dem Geoportal des Kantons

Wärmenetze sind sehr aufwändige, komplexe Bauvorhaben. Die heutigen Aussagen basieren auf abgeschlossenen, aber auch auf noch laufenden Machbarkeitsstudien. Deshalb sind vielerorts noch keine Angaben mit absoluter Sicherheit möglich. Dank weiteren Abklärungen wird die Planung laufend präziser, die Voraussagen werden exakter. Neue Erkenntnisse werden Ende 2024 vorliegen. 

Gemäss Artikel 6 des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) kann die Gemeinde eine Anschlusspflicht im Einzugsgebiet von thermischen Netzen verlangen. Die Stadt Luzern hat bis heute jedoch von dieser Möglichkeit abgesehen und geht davon aus, dass das Wärmenetz eine attraktive Lösung für die meisten Eigentümerschaften darstellt. In der aktuellen Praxis der Stadt Luzern ist es Ihnen also freigestellt, eine individuelle Lösung zu realisieren.

Die Jahreszahlen sind Schätzungen. Sie gehen von einem optimalen Projektverlauf aus und geben an, ab wann in einem Gebiet voraussichtlich erstmalig mit netzgebundener Wärmeenergie gerechnet werden kann. Die Realisierung eines Wärmeverbunds dauert im Minimum fünf Jahre.

Kosten

Der Preis pro kWh-Wärme ist von vielen Parametern abhängig und kann nicht exakt vorausgesehen werden. Für eine ungefähre Einschätzung verwenden Sie den Heizkostenrechner der Stadt Luzern (Excel mit aktuellen städtischen Energiepreisen) oder den Heizkostenrechner von EnergieSchweiz. EnergieSchweiz ist ein Programm vom Bundesamt für Energie.  Mit dem Heizkostenrechner können Sie für Ihr Gebäude die Kosten verschiedener Heizsysteme mit erneuerbaren Energien berechnen und vergleichen.

Sie können sich aber auch an die Umweltberatung Luzern wenden bzw. an die Energieberatung der ewl. Dort kann man Ihnen eine Einschätzung für Ihre Liegenschaft geben. 

Die Preise stehen derzeit noch nicht fest und sind in Entwicklung. ewl kommuniziert die Preise, sobald sie festgelegt sind.

​Finanzielle Investitionen in umweltschonende Technologien (Erd-/ Luftwärmepumpen, Solaranlagen etc.) sowie Massnahmen, die dem Energiesparen dienen, können in der Regel von den Steuern abgezogen werden. Nicht abgezogen werden können finanzielle Beträge, die Sie aus Förderprogrammen erhalten haben. Wenden Sie sich für eine konkrete Abklärung an die Umweltberatung Luzern oder besuchen Sie den Artikel zum Thema auf deren Webseite.

Förderprogramme

Je nach Bereich sind die Stadt, die Kantone, der Bund oder Private zuständig: 

​Wegen der Vielzahl der Fördermöglichkeiten lohnt sich eine gute Beratung. Bei Fragen zu den Förderprogrammen von Stadt, Kanton und Bund hilft Ihnen die Umweltberatung Luzern gerne kostenlos weiter.

​Die Gesuchseingabe für Fördergeldern von Stadt und Kanton Luzern läuft über das Förderportal «das Gebäudeprogramm»: Energieförderprogramm. ​

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